Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Führerschein Klasse A
gültig für Krafträder mit und ohne Beiwagen mit über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h. Zunächst beschränkt auf maximal 25 kW (34 PS). Das
Leistungsgewicht beträgt maximal 0,16 kW/kg.
Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Nach zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung. Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A ab 25 Jahren.
Einschluss: Klassen A1 und M
Führerschein Klasse A1
gültig für Leichtkrafträder mit über 50 ccm bis maximal 125 ccm. Bei Fahrern unter 18 Jahren beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) 80km/h.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse M
Führerschein Klasse M, Mofa
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit unter 50 ccm und mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH).
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen
Führerschein Klasse B
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Die
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und dem Anhänger darf maximal 3.500 kg zG wiegen, wobei das zG des Anhängers maximal der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs entsprechen darf.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L, M und S
Führerschein Klasse BE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast maximal dem 1,5 fachen des zG des ziehenden Fahrzeugs entsprechen.
Führerschein Klasse C
gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1
Führerschein Klasse C1
gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Führerschein Klasse C1E
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf
maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1
Führerschein Klasse CE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Führerschein Klasse D
gültig für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.
Alter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: Klasse D1
Führerschein Klasse DE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.
Alter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse D
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Führerschein Klasse D1
gültig für Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einemAnhänger mit maximal 750 kg zG.
Alter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Führerschein Klasse D1E
gültig für die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des
Zugfahrzeuges entsprechen.
Alter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse D1
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss: BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Führerschein Klasse S
gültig für drerädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH). Bei Fremdzündungsmotoren sind maximal 50 ccm
erlaubt. Die maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren beträgt 4 kW. Bei Elektromotoren beträgt die maximale Nenndauerleistung 4 kW (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die
Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen).
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen
Führerschein Klasse T
gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 60 km/h bbh. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt das bbH maximal 40 km/h. Bei land- und
forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gilt ein bbh von maximal 40 km/h.
Alter: 16 Jahre
Sonstige Regelungen: Einschluss L, M und S
Führerschein Klasse L
gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 32 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere
Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.
Alter: 16 Jahre
Sonstige Regelungen: keine
Kann ich mit meinem
Führerschein der Klasse B auch Moped fahren? Wann wird die Leistungsbeschränkung bei Klasse A aufgehoben?
Die Antworten sowie einen allgemeinen Überblick über Voraussetzungen und Mindestalter erhältst du, wenn Du weiter nach unten scrollst.
Foto: Fotolia
Am 19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Für dich bedeutet das, es gibt neue Führerscheinklassen.
So sieht der neue Führerschein aus:
© Bundesdruckerei GmbH
Die Gültigkeit des Führerscheins ist jetzt auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Aber keine Angst: Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung
erforderlich.
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Führerschein Klasse AM
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350
kg.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Führerschein Klasse A1
gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Führerschein Klasse A2
gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich
Führerschein Klasse A
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
Führerschein Klasse B
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt
der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des
Zugfahrzeugs entsprechen".
Führerschein Klasse B96
gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
Führerschein Klasse BE
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.