Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

Kann ich mit meinem Führerschein der Klasse B auch Moped fahren? Wann wird die Leistungsbeschränkung bei Klasse A aufgehoben?

Die Antworten sowie einen allgemeinen Überblick über Voraussetzungen und Mindestalter erhältst du, wenn Du weiter nach unten scrollst.
 
Foto: Fotolia

 

Am 19.01.2013 ist die neue Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Für dich bedeutet das, es gibt neue Führerscheinklassen.


So sieht der neue Führerschein aus:

© Bundesdruckerei GmbH

Die Gültigkeit des Führerscheins ist jetzt auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Aber keine Angst: Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich.

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

 

 

Führerschein Klasse AM


gültig für
zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Alter:
ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen:
kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

 

 

 

Führerschein Klasse A1


gültig für
Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

 

 

Führerschein Klasse A2


gültig für
Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.


Alter: ab 18 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich

 

 

Führerschein Klasse A


gültig für
Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss:
Klassen A1, A2 und AM

 

 

Führerschein Klasse B


gültig für
alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

 

 

Führerschein Klasse B96



gültig für
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.

Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

 

 

Führerschein Klasse BE


gültig für
die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.

Alter
: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen:
Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.