Aktuelles

Hier finden Sie stets aktuelle Neuigkeiten. Aber auch Aktuelles über uns und unsere Leistungen.

Corona-Virus

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus hat der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. seinen Mitgliedsfahrschulen folgende Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus gegeben:

Wie sollten sich Fahrschulen gegenüber ihren Kunden und ihren Mitarbeitern verhalten, um die Gefahr der Ansteckung für Kunden, Fahrlehrer und Büromitarbeiter möglichst gering zu halten?

1. Bitte fordern Sie Ihre Kunden auf, wenn diese sich nicht wohlfühlen, Erkältungssymptome zeigen, Kontakt mit infizierten bzw. erkälteten Personen hatten oder sich in jüngster Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben, nicht zum Theorieunterricht zu kommen bzw. Fahrstunden – auch kurzfristig – zu stornieren. Dabei wäre zu überlegen, auch bei kurzfristigen Stornierungen angesichts dieser einmaligen Sondersituation die Berechnung von Fehlstunden-Entgelten äußerst großzügig zu handhaben bzw. ganz darauf zu verzichten.

2. Wir empfehlen außerdem, Fahrschülern (bzw. deren Eltern), die vorläufig die Ausbildung unterbrechen möchten, mit Verständnis und Toleranz zu begegnen.

3. Die unter 1. genannte Empfehlung gilt auch für alle Mitarbeiter. Bitte fordern Sie auch diese auf zu Hause zu bleiben, wenn sie sich nicht wohlfühlen, Erkältungssymptome zeigen, Kontakt mit infizierten bzw. erkälteten Personen hatten oder sich in jüngster Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben.

4. Sehr wichtig ist es auch, auf Händeschütteln o. Ä. komplett zu verzichten, sich regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife zu waschen und z. B. beim Einkaufen ausreichend Abstand zu anderen Personen zu halten.

5. Ebenso empfehlen wir, Unterrichtsräume – wenn möglich – großzügig zu bestuhlen, sodass die Schüler sich mit möglichst großem Abstand (mindestens 1 Meter) zueinander hinsetzen können.

6. Sinnvoll ist es außerdem, im Fahrschulraum sowie den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern in den Autos Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen, sodass die Armaturen, das Lenkrad, die Türgriffe etc. regelmäßig gereinigt werden können.

7. Außerdem empfiehlt es sich, das Auto beim Wechsel des Fahrschülers gründlich zu lüften.

 

Diese Empfelung der Badenwürtenbergischen Kollegen möchte ich mich mit meiner Fahrschule anschließen.

Bleiben Sie Gesund.

Werner Rupp

A1 Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren

Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft. Die Neuregelung sieht vor, dass erfahrene Autofahrer eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit erhalten sollen auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren.

  • Gesetzesänderung zu Führerscheinklasse B196 ist in Kraft

  • In bestimmten Ländern der EU kann bereits mit dem nationalen Autoführerschein auch Roller gefahren werden.

  • Bislang durfte man nur mit einem Pkw-Führerschein einen 125er-Roller (A1) fahren, der vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurde.

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196 : Fahrerschulung, Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre und Mindestalter 25 Jahre

Kurz und knapp:

Die Fragenänderung zum 1. April im Überblick:

Die Fragenänderung betrifft alle Klassen gleichermaßen.

58 neue Fragen insgesamt davon 27 tatsächlich neue Fragen und 31 redaktionell überarbeitete Fragen mit neuer Fragennummer

Im Grundwissen für alle Klassen kommen 13 neue Fragen hinzu.

  • 6 neue Fragen im Grundwissen Mofa
  • 10 neue Fragen in Klasse B
  • 5 neue Fragen in Klasse A
  • 16  neue Fragen in Klasse C
  • 7 neue Fragen in Klasse D

 

Änderung bei den Videofragen:

  • 3 neue Videofragen, somit 100 Videofragen insgesamt davon 10 variierte Videofragen
  • 10 Videofragen redaktionell überarbeitet

 

Änderungen bei den Bildfragen

  • 3 neue Mutterfragen somit 79 variierte Bildfragen insgesamt.
  • 2 davon kommen in der Prüfung vor

 

Neues bei den Verkehrszeichen

  • 2 neue Fragen zum Thema Ende der Vorfahrtsstraße und Verkehrsberuhigten Bereich.                                                             

Bundesrat verlangt höhere Strafen für illegale Autorennen

Die Bundesländer wollen illegale Autorennen härter bestrafen, um effektiver gegen die Raser-Szene vorgehen zu können. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. September beschlossen. Der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen zum „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ wurde mehrheitlich angenommen. Er wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich dazu positionieren kann. Anschließend legt die Bundesregierung den Ländervorschlag zur Entscheidung dem Bundestag vor.

Hintergrund der Initiative, die Thomas Kutschaty, SPD-Justizminister des Landes NRW, im Bundesrat vorstellte, sind die spektakulären Unfälle der letzten Zeit. Bislang kann die Beteiligung an illegalen Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.

Der Bundesrat fordert nun, einen neuen, eigenen Straftatbestand zu schaffen, um die Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis zu verbessern. Die Ablösung der Bußgeld- durch Straftatbestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen empfindlich anzuheben. Auch das erhebliche Gefährdungspotenzial von Leib und Leben solle sich, so der Bundesrat, in der Heraufstufung von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat widerspiegeln. In dem Gesetzentwurf vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle. Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

(tr)

Fragenänderung zum 01.10.2016: Das ist neu!

 

Der Stichtag für die Fragenänderung rückt langsam näher. Lesen Sie hier, was sich für Ihre Schüler ändert und warum sie mit Fahren Lernen Max optimal vorbereitet sind.


 

Die kommende Fragenänderung wird für einige Veränderungen mitbringen. Ab 01.10.2016 müssen Ihr beispielsweise nicht mehr nur die klassischen Videofragen in der Prüfung beantworten, sondern auch Fragen mit unbekannten Variationen von Videofragen. Damit erhöht sich neben der Praxisnähe auch der Schwierigkeitsgrad der Theorieprüfung.

 

 

Die variierten Videofragen in Fahren Lernen Max

 

Selbstverständlich werdet Ihr mit Fahren Lernen Max optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Alle neuen variierten Videofragen sind im geführten Lernweg enthalten und werden dort vom Euch so lange geübt, bis sie sicher sitzen. Zusätzlich findet Ihr bei diesen Fragen eine intelligente Lernhilfe, die ihm die wichtigen Punkte optisch und per Sprechertext hervorhebt und erklärt. Darüber hinaus könnt Ihr alle variierten Videofragen im Variationentrainer nochmals separat ausführlich trainieren.

 

Der neue Fragenstand wird Euch ab Mitte August per Online-Update automatisch zur Verfügung gestellt, damit Ihr Euch in Ruhe auf die neue Prüfung vorbereiten können.

 

Ein Junge fährt auf einem Elektro-Board.(Foto: REUTERS)

Jugendliche, die Hoverboards fahren, machen sich strafbar...

Zumindest, wenn sie damit im Straßenverkehr unterwegs sind. Denn die Einräder gelten laut TÜV als Fahrzeuge - und für die braucht man Führerschein, Zulassung und Versicherung.

Sie heißen Solowheels, Monowheels, Airwheels, Hoverboards oder schlicht Einräder. Sie fahren 17 bis 22 Stundenkilometer schnell - und sie sind ein Risiko, insbesondere wenn Jugendliche damit über Straßen und Gehsteige düsen. Vor allem aber sind sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Und das kann für junge Leute, die auf diesen Fun-Geräten unterwegs sind, und für ihre Eltern erhebliche juristische und finanzielle Konsequenzen haben.

Dass Michael Reisch, Verkehrsexperte des Münchner Polizeipräsidiums, gerade jetzt vor der Benutzung dieser motorisierten Gefährte auf den Straßen warnt, kommt nicht von ungefähr: Allein vergangenes Wochenende wurden zwei jugendliche Hoverboard-Fahrer von der Polizei gestoppt - sie mussten ihren Weg zu Fuß fortsetzen und müssen jetzt möglicherweise mit Post vom Staatsanwalt rechnen.

Denn juristisch haben sich die Buben eventuell des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht. Dazu kommen noch Ordnungswidrigkeiten sowie steuer- und versicherungsrechtliche Probleme. Welche genau, das ist auch für die Polizei eine spannende Frage: "Wir warten auf die juristische Abarbeitung", sagt Reisch, "und machen uns unsere Gedanken."

Bezeichnung "Mini-Segway" ist irreführend

Die bis zu 2500 Euro teuren Fahrzeuge, die auf Freizeitmessen und im Internet feilgeboten werden, bestehen beispielsweise aus einem Einzelrad mit seitlich montierten Trittflächen, das sich durch Gewichtsverlagerung steuern lässt. Das Einrad hat wie auch das Hoverboard eine integrierte elektronische Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik und ist in etwa mit einem "Segway" vergleichbar, unterliegt jedoch nicht den gleichen Bestimmungen. Deshalb ist auch die Bezeichnung "Mini-Segway" irreführend.
Die Münchner Polizei warnt: "Es liegt auf der Hand, dass durch einen Kontrollverlust mit erheblichen Risiken gerechnet werden muss." Nach TÜV-Gutachten und Rücksprachen der Polizei mit Zulassungsstelle und Staatsanwaltschaft sind derartige Geräte, wie sie am Sonntag ein 13-Jähriger in Gräfelfing und am Freitag ein 15-Jähriger auf einem Gehsteig im Münchner Westen benutzten, Fahrzeuge.
Für ihre Benutzung bräuchte man einen Führerschein der Klasse B (alt: 3). Die Fun-Fahrzeuge sind nach Einschätzung der Verkehrspolizei aber weder betriebserlaubnis- noch zulassungsfähig und dürfen daher auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht benutzt werden.
Martin Bernstein

Kommunikationstalente fürs Büro gesucht:

Wir bieten einen Ausbildungsplatz zum/zur
Kaufmann/-frau für Büromanagement

In unserer Fahrschule warten spannende Herausforderungen auf Dich. Wir bieten einen Ausbildungsplatz für Organisationstalente mit Offenheit und Kompetenz. Wenn Du Kommunikation und Organisation zu Deinem Beruf machen möchtest, dann komm zu Werners Fahrschule. Schriftliche Bewerbungen bitte an Werners Fahrschule.

Als Verbandsfahrschul- Mitglied steht unsere Fahrschule für eine solide, zuverlässige Fahrausbildung mit dem Anspruch auf Qualität und Zuverlässigkeit !

Einen Fahrschüler nach Hause bringen und den nächsten abholen?

Schülerin Sandra setzt sich zur ersten Fahrstunde hinter das Lenkrad. Schüler Klaus hat soeben seine Fahrstunde beendet und nimmt auf dem Rücksitz Platz. Er möchte nach Haus gebracht werden. Der Fahrlehrer gibt genaue Anweisungen, kontrolliert die Kupplung beim Anfahren und hat seine linke Hand am Lenkrad. Es geht geradeaus, aber die Straße ist sehr belebt. Sandra klopft das Herz bis zum Halse. "Geben Sie mehr Gas" sagt der Fahrlehrer," ich pass schon auf, dass nichts passiert." Der Fahrlehrer greift ins Lenkrad, ein parkendes Fahrzeug stand im Wege. Der Eingriff des Fahrlehrers regelt das Problem, Sandra ist daran wenig beteiligt. Dann donnert links ein LKW vorbei. Sandra fühlt sich wie eine Nichtschwimmerin im Ozean von Haien umgeben. Unter Mithilfe des Fahrlehrers biegen sie schließlich in eine Wohnsiedlung und halten vor dem Haus von Schüler Klaus. - Endlich eine kleine Pause.
Der Fahrlehrer bespricht mit Klaus die nächsten Termine und telefoniert ein bisschen mit seinem Handy. Dann wird in dem Wohngebiet noch einige Male das Anfahren und Anhalten geübt aber schon bald geht es weiter, der nächste Fahrschüler wartet an der Fahrschulfiliale in Rehlingen und muss rechtzeitig abgeholt werden. Da sie 5 Minuten zu früh ankommen, geht die Fahrt noch einmal um einen Häuserblock und 2x anhalten und anfahren ist auch noch drin.

 

Endlich überstanden

Sandra nimmt erleichtert auf dem Rücksitz Platz und der nächste Schüler Thomas wird sie jetzt zur Hauptstelle der Fahrschule zurückbringen.

 

Selbstvertrauen und Eigenverantwortung

Für Sandra wäre es besser gewesen, in einer Gegend mit wenig Verkehr die Beherrschung des Fahrzeugs zu üben. Das Anfahren, Anhalten, Beschleunigen, Bremsen und Schalten üben. Das Lenken üben und um einen Häuserblock herum zunächst das Rechts- und dann das Linksabbiegen trainieren.

 

Fahrzeugbeherrschung ist Voraussetzung für das Lösen von Problemen beim Autofahren.

Wichtig ist, dass der Fahrschüler von Anfang an unter eigener Verantwortung fährt. Er darf nur so schnell fahren, dass er dabei auch die Verkehrssituation "lesen" kann. Er muss auf Probleme hingewiesen werden und lernen, wie man sie bewältigt, indem er das richtige Verhalten übt.

Manche Fahrlehrer sagen: "Gleich ins kalte Wasser, das härtet ab." - Diese Methode mag für den jungen Mann mit Motorrad A1 Erfahrung zutreffen, aber ob das immer richtig ist, darf bezweifelt werden.

 

Lernschritte, Lerneinheiten und Lernziele

Für jeden Anfänger ist ein Unterricht in übersehbaren Übungen und Aufgaben unabdingbar. Das gilt beim Erlernen des Autofahrens ebenso wie beim Klavierspielen. Ein Mix aus Grundanforderungen und viel zu komplexen Problemen, die der Schüler noch nicht bewältigen kann, führt zu Unsicherheit und Verdruss. Es ist die Freude am Gelingen, die das Lernen beflügelt.

Deshalb beginnen und enden unsere Fahrstunden an der Fahrschule. Niemand muss Angst haben das am nächsten Tag seine ersten Ausbildungsschritte „Tagesgespräch“ in der Schule sind.

Werners Fahrschule bietet Dir eine Gute und Qualifizierte Ausbildung von Anfang an.

Jetzt können Ihr die neuen Fragen in Fahren Lernen Max üben!

Wir machen Euch startklar für die neuen Fragen zum 01.04.2016. Seit gestern können Ihr die neuen Fragen ausführlich in Fahren Lernen Max trainieren!

Topinformiert und bestens gerüstet für die neue Theorieprüfung ab 01.04.2016. Mit Fahren Lernen Max starten Ihr voll durch!

Ab sofort könnt Ihr Fahren Lernen Max in der Browser-Version und in der Fahren Lernen App den neuen Fragenstand trainieren. Hierzu habt Ihr kürzlich einen Hinweis auf den neuen Fragenstand erhalten und könnt diesen in Euer Lernprogramm laden – sofern ihr die Prüfung nach dem 01.04. ablegt.

Wer sich nicht anschnallt, muss mit einem Bußgeld von 30 bis 70 Euro rechnen. © Foto: ADAC/dpp-AutoReporter

40 Jahre Gurtpflicht – Lebensretter Nummer eins

 

Am 1. Januar 1976 wurde die Anschnallpflicht eingeführt. Seitdem ist die Zahl der Unfalltoten erheblich gesunken.

Anfang der Siebzigerjahre starben in Deutschland jährlich noch mehr als 20.000 Menschen im Straßenverkehr. 2015 könnten es laut ADAC 3445 sein.

Der Gurt ist - auch in Kombination mit Airbags und anderen Sicherheitssystemen - der wichtigste Lebensretter. Weil Autofahrer, gerade bei kurzen Fahrten, den Gurt nicht immer anlegen, sind Gurtwarner besonders wichtig. Laut ADAC-Unfallforschung sind verunfallte Fahrzeuge im Durchschnitt acht Jahre alt. Nicht alle Autos verfügen also schon über Gurtwarner, die optisch und akustisch-nervig ans Anschnallen erinnern.

Im Sicherheitssystem eines Autos verhindert der Gurt, dass Autofahrer bei einem Aufprall gegen das Armaturenbrett und die Windschutzscheibe fliegen. Der Gurt schützt vor allem vor schweren Verletzungen an Kopf, Augen, Hals und Oberkörper, die bereits bei einem Crash im Stadtverkehr entstehen können.

Die beim Unfall wirkenden Kräfte können das Vielfache des Körpergewichts erreichen. Ein nicht angeschnallter Erwachsener auf der Rückbank entwickelt bei einem Aufprall mit Tempo 50 eine Kraft, die laut ADAC etwa drei Tonnen gleichkommt. Kräfte und Folgen eines Crashs bei schnelleren Geschwindigkeiten sind entsprechend höher.

Dass der Airbag den Gurt ersetzt, ist ein gefährlicher Irrglaube. Er entwickelt seine Schutzfunktion nur in Kombination mit dem Gurt. Wichtig: Bis etwa 25 km/h schützt allein der Sicherheitsgurt.

Wer sich nicht anschnallt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Wird ein Kind ohne Sicherung transportiert, kostet das 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro.

(dpp-AutoReporter/wpr/tc)

 
 
Am Steuer nicht erlaubt: simsen, surfen und telefonieren mit dem Handy © Foto: © ACE/Emmerling

Tippen bis zum Tod

 

Immer mehr Deutsche können auch am Steuer die Finger nicht vom Smartphone lassen. Besonders besorgniserregend ist die Zahl der Handysünder in Großstädten. Allerdings sollte besonders in der Stadt mit unübersichtlichem Kreuzungsverkehr, Fußgängern und Fahrradfahrern die volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr gerichtet sein.

Für die häufige Missachtung des Handyverbots hat der ACE drei Hauptursachen ausgemacht:

1. Niedriges Entdeckungsrisiko: Defizite im Bereich der polizeilichen Verkehrsüberwachung

2. Psychologische „Belohnung“: Durch Ablenkung verursachte Fahrfehler, die glimpflich ausgehen, werden laut ACE vom Gehirn belohnt, das „Meistern der Situation“ verinnerlicht.

3. Fehlende Unfallstatistik: Die fehlenden Daten (ob zum Unfallzeitpunkt telefoniert, gesimst oder gesurft wurde) führen dazu, dass nur theoretische Werte bezüglich der tödlichen Gefahr vorliegen.

Bereits 2014 habe eine Studie ergeben, dass Jugendliche alle siebeneinhalb Minuten auf ihr Smartphone schauen. Dieses Verhalten ist im Alltag antrainiert und lässt sich nicht einfach abstellen.

(ACE/dk)

Die zehn größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee

 

Der ADAC hat die größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee zusammengefasst:

Mit Guckloch fahren: Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer dies tut, muss mit eingeschränkter Sicht und 10 Euro Strafe rechnen.

Wintermantel am Steuer: Wer sich mit Wintermantel oder Daunenjacke hinters Steuer setzt, gefährdet aufgrund des nicht optimal anliegenden Gurts seine Sicherheit. Schon bei einem Crash mit 16 km/h schneidet das quer liegende Gurtband tief in den Bauch ein.

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten: Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.

Schnee auf dem Autodach: Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert wird.

Motor laufenlassen: Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufenlassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm und Abgase und riskiert 10 Euro Bußgeld.

Bremsweg unterschätzen: Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs ist, wird mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, bekommt 80 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Räum- und Streufahrzeuge überholen: Von Überholmanövern rät der ADAC dringend ab – denn vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen.

Recht auf Winterdienst: Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.

Auto am Straßenrand abstellen: Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen.

Ungesichertes Wintergepäck: Deshalb Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Ungesicherte Ladung, wie zum Beispiel Dachboxen oder Skiträger, wird mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Strafe geahndet.

(ADAC/pt)

Mautänderung: Neue Regelung ab 01.10.2015

Ab dem 01.10.2015 ändert sich das Mautgesetz. Lesen Sie hier schon heute, welche neuen Regelungen zum Stichtag in Kraft treten.

 

Änderung Nr. 1: Maut auch für 7,5 Tonner

Ab dem 1. Oktober 2015 sind folgende Fahrzeuge zur Güterbeförderung mautpflichtig:

  • Lkw ab 7,5 t zG und

  • Fahrzeugkombinationen ab 7,5 t zG

Bislang wurde lediglich bei Fahrzeugen ab 12 t zG Maut erhoben.

Beispiele:

Ein Lkw (6 t zG) mit einem Anhänger (2 t zG) ist auf Autobahnen ab sofort mautpflichtig. Bei einem Lkw mit 6 t zG ohne Anhänger besteht keine Mautpflicht auf Autobahnen.


Änderung Nr. 2: Neue Mautsätze

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Maut ist abhängig von der Schadstoffklasse des Motorwagens, der -Anzahl der Achsen und der Anzahl der gefahrenen Kilometer.
Konkret beträgt die Maut je Kilometer für einen Lastzug mit 5 Achsen ab 01.10.2015:

13,5 Cent bei der Schadstoffklasse EURO 6 (zuvor 13,1 Cent)
15,6 Cent bei der Schadstoffklasse EURO 5 (zuvor 15,2 Cent)
21,8 Cent bei der Schadstoffklasse EURO 1 (zuvor 21,4 Cent)

 

Änderung Nr. 3: Maut auf Bundesstraßen

Eine weitere umfangreiche Neuerung ist bereits in Kraft getreten: Seit 01.07.2015 wird zusätzlich auf ca. 1.100 km Bundesstraßen Maut erhoben.

Hier sind einige Merkmale mautpflichtiger Bundesstraßen:

  • Zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung

  • Baulich oder durch Mittelstreifen getrennte Fahrbahnen

  • Anbindung an eine Autobahn

  • Ohne Anbindung an eine Autobahn mindestens 4 km Länge

Ortsdurchfahrten sind immer ausgenommen.
Eine Liste aller mautpflichtigen Bundesstraßen finden Sie unter www.mauttabelle.de.

Zum 01.10.2015 gibt es wieder Änderungen im Fragenkatalog. Unsere Online-Schüler erhalten ab kommenden Dienstag die Möglichkeit, ihr Online-Training auf den neuen Fragenstand umzustellen. Das betrifft Schüler, die nach dem 01.10.2015 ihre theoretische Prüfung ablegen.

 

Die anstehende Fragenänderung zum 01.10.2015 bringt weitere 21 Videofragen und überrascht mit Fragen zur Pferdekutsche.
Insgesamt werden 56 neue Fragen aufgenommen, die alle Klassen (bis auf CE) betreffen werden. Die darin enthaltenen 21 Videofragen beziehen sich nicht mehr nur auf das Grundwissen (8 Fragen), sondern greifen nun auch klassenspezifische Themen auf. So kommen im Zusatzwissen:

  • Klasse B 13 Videofragen,

  • Klassen A, A2, A1 jeweils 10 Videofragen,

  • Klasse L 2 Videofragen,

  • Klasse T 3 Videofragen,

  • Klassen C und C1 4 Videofragen

  • sowie in Klasse D und Klasse D1 6 Videofragen hinzu.

Ab dem 01.10.2015 werden es bereits klassenübergreifend 87 Videofragen sein. Die Anforderungen an die Theorieprüfung verschärfen sich somit stets weiter.

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Erfolgsbaustein 1: Der geführte Lernweg

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Online-Fahrzeugabmeldung kommt zum 01.01.2015

 

 

 

 

 

Die sogenannte internetbasierte Außerbetriebsetzung wird zum 01.01.2015 eingeführt und vereinfacht die Fahrzeugabmeldung. Hier erfahren Sie die Details!

 

Die sogenannte internetbasierte Außerbetriebsetzung wird zum 01.01.2015 eingeführt und ist im Bundesgesetzblatt bereits verkündet. Hier lesen Sie, was sich durch die zukünftige Regelung ändert.

 

 

1. Neuer Zusatz in der Zulassungsbescheinigung

 

Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhält eine sichtbare Markierung mit der Aufschrift „Zur Außerbetriebsetzung entfernen“ mit einer eindeutigen Druckstücknummer.

Diese sichtbare Markierung verdeckt eine darunter liegende Markierung mit der Aufschrift „Außer Betrieb gesetzt“ und einen Sicherheitscode.

 

2. Neue Stempelplakette auf dem Kennzeichen

Auch die Stempelplaketten (Dienstsiegel) auf den Kennzeichen erhalten eine eindeutige Druckstücknummer.

 



Außerdem verdecken sie einen darunter angebrachten Sicherheitscode.

 

 

So ist die Vorgehensweise bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung

  1. Der Halter des Fahrzeugs entfernt von der Zulassungsbescheinigung Teil I die Markierung „Zur Außerbetriebsetzung entfernen“ und teilt der Behörde den darunter liegenden Sicherheitscode mit.

  2. Zusätzlich entfernt der Halter die obere Schicht der Stempelplaketten auf den Kennzeichen und teilt die sichtbar gewordenen Sicherheitscodes der Behörde mit.

  3. Anschließend bestätigt die Behörde die Außerbetriebsetzung.

Bewegtbilder kommen zum 1. April 2014

 

Das Bundesverkehrsministerium hat die ersten 10 Fragen im neuen Fragenformat veröffentlicht. Mit den Produkten vom Verlag Heinrich Vogel bist Du immer topaktuell!

 

Schon 2012 wurden sie angekündigt, jetzt kommt Fahrt in die Sache: Das Bundesverkehrsministerium hat die ersten 10 Fragen mit bewegten Situationsdarstellungen veröffentlicht. Die neuen Bewegtbilder sollen Verkehrssituationen noch praxisnäher darstellen und die theoretische Fahrerlaubnisprüfung so weiter optimieren. Am Montag (01. Juli) hat die Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr TÜV | DEKRA arge tp 21 erste Fragen mit bewegten Situationsdarstellungen entwickelt und durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der „Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung“ im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Ab dem 1. April 2014 sollen sie dann in der Theorieprüfung zum Einsatz kommen.

 

Jetzt ist es offiziell: Punktereform kommt zum 01.05.2014

 

Am Dienstag wurde das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze“ veröffentlicht. Und am 01. Mai 2014 ist es so weit: Die Punktereform tritt in Kraft. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt!



Was ändert sich beim Punktsystem?

Los geht es mit dem Namen: Statt „Verkehrszentralregister“ heißt es nun „Fahreignungsregister“. Und statt „ASP“ [Aufbau-Seminar für Punktauffällige] heißt es künftig „FES“ [Fahr-Eignungs-Seminar].

Im neuen Fahreignungsregister erfolgt die Bewertung der Vergehen mit 1, 2 oder 3 Punkten statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten je nach Vergehen. Bei 4 oder 5 Punkten wird man schriftlich ermahnt, bei 6 oder 7 Punkten verwarnt. Tja, und bei 8 Punkten ist der Lappen dann weg, was bisher ja erst bei 18 Punkten der Fall war.

 

Wie werden Punkte „umgerechnet“?

  • Punkte für Vergehen, die ab dem 01.05.2014 nicht mehr bepunktet würden, werden gelöscht.

  • Punktabzug wegen freiwilliger Teilnahme an ASP werden noch angerechnet (vom alten Stand abgezogen und neu umgerechnet).

 

Freiwilliger Punkteabbau ja oder nein?

 

Bei Ermahnung oder Verwarnung erfolgt der Hinweis, dass freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden kann. Eine verpflichtende Teilnahme an einem FES wird es nicht mehr geben. Bei freiwilliger Teilnahme wird bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten ein Punkt abgezogen. Dieser Punktabzug ist weiterhin nur alle 5 Jahre möglich.

Wer hat Recht?

Jacques Nachbarin, Frau Castello, begleitet ihre 17-jährige Tochter seit Wochen beim Autofahren. Nun wurde der Nachbarin, also der Mutter, für vier Wochen der Führerschein entzogen. Darf sie dann noch als Begleitperson einer minderjährigen Autofahrerin auf dem Beifahrersitz sitzen?



Neue Führerscheinklassen ab 19.1.2013

 

Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.1.2013 in
Kraft. Wir möchten Sie aber bereits jetzt über die Änderungen informieren.

Von den Einschränkungen gegenüber derbisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird. Für alle
"Altinhaber" gilt Bestandschutz. Von Verbesserungen und Erweiterungen einer
Fahrerlaubnis profitieren jedoch nur diejenigen, die Ihren
Führerschein umtauschen.

 

 

Befristung der Führerscheindokumente

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bislang unbefristet erteilt
wurden, werden auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die
Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird
mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden. Bis 2033 müssen
zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine
erstmalig umgetauscht werden.

 

 

Einführung der Klasse AM

Die Klasse AM wird als neue Klasse für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M und S.

 

 

Änderungen in der Klasse A1 

Die bisherige Definition - Krafträder mit einem
Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden - ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt.

 

 



Einführung der Klasse A2

Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.

 

 

Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen 

Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt,
muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch derjenige, der von seiner ab 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte, benötigt eine praktische Prüfung. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.
 
 


Neuregelungen für Trikes

Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B). Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen
damit weiterhin Trikes führen.
Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013
ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.





 

Starten statt warten

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Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten

Keine Bearbeitungsgebühr

Ein oder zwei Kreditnehmer möglich

Einfache Abwicklung über die Fahrschule




BEQUEM

Kein Schalter, kein Schlips

STARTHILFE gibt’s genau da (und nur da), wo du auch den Führerschein bekommst: in Werners Fahrschule. Die Abwicklung ist einfach und die für einen Kreditvertrag üblichen Formalitäten sind schnell erledigt. Du benötigst nur Kopien deines Personalausweises und deiner EC-Karte.


KOMFORTABEL

Führerschein machen, Lebensstandard halten

Mit STARTHILFE musst du während der Fahrausbildung nicht automatisch auf alles verzichten, was Spaß macht! Du bestimmst durch die Ratenhöhe und die Laufzeit, wie viel du pro Monat für den Führerschein ausgeben möchtest und weißt gleich, wie viel Geld du für andere Dinge übrig hast!


DIREKT

Schneller zum Ziel

Mit STARTHILFE sind alle Kosten für den Führerschein von Anfang an bezahlt. Du brauchst dir während der Ausbildung also keinen Kopf um die Bezahlung deiner Ausbildung machen. Du musst dich nicht von Fahrstunde zu Fahrstunde hangeln, sondern kommst schnell und direkt zum Ziel Führerschein.


PRAKTISCH

Mehr Glück mit „Sponsoren“

Du suchst jemanden, der dich beim Führerschein unterstützt? Mit STARTHILFE könnten deine Chancen steigen. Denn STARTHILFE kann auch ein Familienmitglied, ein Freund oder Bekannter für dich beantragen.

Wie funktioniert die Führerscheinfinanzierung?

Für STARTHILFE müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nicht alle, die den Führerschein mit STARTHILFE finanzieren möchten, erfüllen die Voraussetzungen als Kreditnehmer. Deshalb gibt es STARTHILFE nicht nur für einen, sondern auch für zwei Kreditnehmer.

Du bist bereits 18? Wenn du die Voraussetzungen für STARTHILFE nicht vollständig erfüllst (du bist z.B. Schüler, Auszubildender, Student oder momentan ohne Job), kannst du dir einen STARTHILFE Partner als weiteren Kreditnehmer suchen. Das kann ein Verwandter, ein Freund oder auch Bekannter sein. In diesem Fall bist du im Kreditantrag automatisch der zweite Kreditnehmer.

Du bist noch keine 18? Dann muss eine andere Person (z. B. dein Vater) den Kreditantrag für dich stellen. Wenn diese Person nicht die Voraussetzungen aus dem Quick-Check erfüllt, benötigen wir für die Beantragung noch einen zweiten Kreditnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt.

Fragenänderung zum 1. Oktober 2012

 

Hier findet Ihr alle Infos zur Fragenänderung und erfahrt, warum Ihr auch weiterhin optimal für die Theorieprüfung vorbereitet seid.

Wie sieht die Fragenänderung konkret aus?
Im Rahmen der aktuellen Fragenänderung sind keine neuen Fragen hinzugekommen. Vier Fragen wurden gestrichen (Zusatzwissen B, S, L + T, Mofa). 21 Fragen wurden geändert (Grundwissen + Mofa) und haben neue Nummern – davon sind 6 Text- und 15 Bildfragen. Zentrale Neuerung ist die Einführung sogenannter Variationen bei den Bildfragen. Von den 15 Bildfragen werden 13 Fragen zu sogenannten „Mutterfragen“ mit unbekannten Bildvariationen.

 

Was sind Variationen?
Bei Variationen werden bestimmte Merkmale des Bildes verändert, beispielsweise die Farbe oder Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Traktor, Motorrad) oder die Umgebung. Die zugrundeliegende Verkehrssituation jedoch bleibt immer gleich. Für euch bedeutet das, Ihr seht das Bild in der Prüfung möglicherweise zum ersten Mal. Ziel der Variationen ist, das Auswendiglernen zu verhindern und das Verstehen zu fördern.

 

 

Wie können Ihr euch optimal vorbereiten?
Fahren Lernen Max bereitet Euch optimal auf die Variationen vor: Im Fragentraining und in den Prüfungssimulationen sind die Variationen enthalten. Zusätzlich könnt Ihr euch die Variationen im AHA-Trainer ausführlich üben und so mit einem sicheren Gefühl in die Prüfung gehen. Als offizieller Lizenzpartner der "TÜV | DEKRA arge tp 21" erstellen wir die Bilder in Fahren Lernen Max mit der gleichen Software, die auch für die amtlichen Prüfungsbilder verwendet wird.

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Jetzt geht´s App !

 

Mit der kostenlosen App geht‘s mobil weiter!

In der neuen Fahren Lernen App können Ihre Schüler einfach im geführten Lernweg oder in den Prüfungssimulationen
unterwegs weiterlernen und individuelle Lernhilfen nutzen. So geht Führerschein-Vorbereitung heute!

Neue Homepage online!
Wir freuen uns, Sie auf unserer neuen Homepage begrüßen zu können. Erfahren Sie alles zu unseren Leistungen und unserem Unterricht, mit dem Sie sowohl in Theorie und Praxis erfolgreich sein können.