Deine Fahrstunde auf Video...
Beitrag SWR "Aktueller Bericht" zum Videobegleiteten Fahren vom 16.01.2009
Beitrag SR3 zum Videobegleiteten Fahren vom 10.01.2009
Videobegleitetes Fahren bei Werners Fahrschule !
Das videobegleitete Fahren ist in Werners Fahrschule ein neuer Trend, nicht nur um seinen Fahrschülern nach erfolgter Fahrstunde das Realtime-Video mitzugeben, damit sie sich „ihre" Fahrstunde nochmals ansehen können. Nein, auch zur Abschlussbesprechung wir diese modernste Technik in Werners Fahrschule eingesetzt. |
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Die Box ist speziell modifiziert für die Anwendung bei Werners Fahrschule. Ein kleines Gerät das vorzugsweise am Spiegel hängt, sorgt derzeit bei unseren Fahrschülern für Begeisterung und Aufsehen. Weil zwei Microkameras jeweils die Sicht in das Innere des Fahrzeugs und auf die Fahrbahn vor dem Fahrzeug aufnehmen, kann damit eine genaue Analyse zum Fahrverlauf erfolgen und mit dem Fahrschüler hinterher besprochen werden. Zusätzlich werden die Geschwindigkeit digital und analog, sowie die Fahrzeugbewegungen durch sogenannte gravimetrische Sensoren aufgezeichnet. |
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Eine Besonderheit bietet die Abspielsoftware in Verbindung mit dem Internet. Auf einer eingeblendeten Straßenkarte kann man wahlweise die Fahrroute, auch im Satellitenbild, nochmals verfolgen und damit feststellen, wo man sich zu dem Zeitpunkt der Videoaufnahmen gerade befunden hat. Dies ist allerdings nur möglich weil die CarBox MP500F auch mit einem GPS Sensor ausgestattet ist, der die jeweilige Position zum Videobild zeitgenau aufzeichnet. Bei außergewöhnlichen Fahrsituationen oder Fahrfehlern des Fahrschülers, kann der Fahrlehrer mittels eines mitgelieferten Knopfes, der im Fußraum des Fahrschulwagens angebracht werden kann oder direkt am Gerät, diese Situation gesondert speichern. Damit kann diese Szene später schneller gefunden werden oder aber auch direkt noch während der Fahrstunde über den Laptop gemeinsam besprochen werden. Natürlich ist der Schutz der gefilmten Person, ob Fahrschüler oder Fahrlehrer, ein wichtiges Thema. Um den Persönlichkeitsschutz zu wahren, dürfen ohne Einverständnis der Beteiligten die erstellten Videoaufnahmen nicht öffentlich gezeigt oder verbreitet und kommentiert werden. |